Finanzierung und Pflegegrade

Die Finanzierung ambulanter Pflegeleistungen wirft oft viele Fragen auf. Als verlässlicher Partner in Herford und Bielefeld unterstützt Sie das YUGO Pflegeteam dabei, alle Ihnen zustehenden Leistungen der Pflegekasse voll auszuschöpfen. Wir sorgen für transparente Kostenübersichten und beraten Sie persönlich zu allen Pflegegraden und Entlastungsbudgets.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie klare Antworten rund um Pflegegrade, Kostenübernahme und Antragstellung. Benjamin Bastke und das gesamte Team stehen Ihnen bei der Klärung aller Formalitäten verlässlich zur Seite.

Wie wird ein Pflegegrad beantragt?

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird formlos oder per Formular bei Ihrer zuständigen Pflegekasse (angebunden an Ihre Krankenkasse) gestellt. Anschließend begutachtet der Medizinische Dienst (MD) die Selbstständigkeit im Alltag und empfiehlt einen Pflegegrad von 1 bis 5. Wir unterstützen Sie gerne von Anfang an bei diesem Prozess.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatliche Pflegesachleistungen für die professionelle Unterstützung durch unseren ambulanten Dienst zu. Diese Beträge können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Zudem steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 der monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro zur Verfügung.

Was geschieht, wenn das Budget der Pflegekasse überschritten wird?

Übersteigen die gewählten Leistungen das monatliche Sachleistungsbudget, entsteht ein privater Eigenanteil. Wir erstellen vorab stets einen detaillierten und transparenten Kostenvoranschlag, damit Sie jederzeit die volle Kontrolle über alle anfallenden Kosten behalten.

Können Sachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden?

Ja, über die sogenannte Kombinationsleistung können Sie Pflegesachleistungen durch das YUGO Pflegeteam und anteiliges Pflegegeld für pflegende Angehörige flexibel miteinander verbinden. Wir berechnen für Sie die optimale Aufteilung für Ihre individuelle Pflegesituation.

Was ist die Verhinderungspflege und wer hat Anspruch darauf?

Wenn private Pflegepersonen durch Urlaub oder Krankheit verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 die Kosten für eine Ersatzpflege. Das YUGO Pflegeteam springt in dieser Zeit zuverlässig ein, um die gewohnte Versorgung zu sichern.

Übernimmt die Krankenkasse Leistungen der Behandlungspflege?

Ja, medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen wird vom behandelnden Arzt verordnet. Nach Genehmigung übernimmt die gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten vollständig, unabhängig von einem vorhandenen Pflegegrad.

Fallen für das Erstgespräch und die Beratung Gebühren an?

Nein, unsere Erstberatung ist für Sie stets kostenfrei und unverbindlich. Wir besuchen Sie gerne in Herford, Bielefeld oder Umgebung, verschaffen uns einen Überblick und beraten Sie ausführlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten.

Unterstützen Sie auch bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst?

Selbstverständlich bereiten wir Sie auf den Begutachtungstermin vor und stehen Ihnen auf Wunsch auch während des Besuchs des Gutachters zur Seite, um eine faire und sachgerechte Einstufung zu unterstützen.

Individuelle Beratung für Ihre Situation

Haben Sie Fragen zur Finanzierung oder möchten Sie Ihren Anspruch auf Pflegeleistungen unverbindlich prüfen lassen? Benjamin Bastke und das YUGO Pflegeteam beraten Sie persönlich und finden gemeinsam mit Ihnen das passende Versorgungsmodell.